Bayerische Standesbeamtinnen und Standesbeamte diskutierten „Auslandsrecht“
Etwa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Fachtagung Personenstandswesen und Verbandsversammlung in Amberg
Vom 27. bis 29. April 2015 fand dieses Jahr die Fachtagung Personenstandswesen und Verbandsversammlung 2015 des Fachverbandes der bayer. Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. statt. Zu der Tagung im Amberger Congress Centrum (ACC) kamen zahlreiche Experten und Interessierte aus dem Bereich Standesamtswesen aus ganz Bayern, Abordnungen von Verbänden aus fast allen Bundesländern sowie hochrangige Vertreter aus der Landespolitik zusammen.
Neben dem 1. Vorsitzenden des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V., Klaus Holub, sowie dem Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V., Jürgen Rast, begrüßten Staatssekretär Gerhard Eck vom Bayerischen Staatsministerium des Innern sowie der Oberbürgermeister der Stadt Amberg, Michael Cerny, die etwa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB schloss sich ebenfalls mit einem Grußwort an.
Auslandsrecht in seinen vielfältigen Ausprägungen und weitere Themen standen auf dem Programm der dreitägigen Fortbildungstagung. Die Vortragsreihe eröffnete Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Universität Regensburg. Er referierte zum Thema „Aktuelle personenstandsrechtliche Entscheidungen im internationalen Familienrecht“. In seinem Vortrag beleuchtete und evaluierte der Referent einige aktuelle Gerichtsentscheidungen zum internationalen Familienrecht.
Prof. em. Dr. Dr.h.c.mult. Dieter Henrich, Regensburg, widmete sich dem Thema „Neubürger – Aussiedler und Flüchtlinge – in der standesamtlichen Praxis“. Neben der zentralen Frage des familienrechtlichen Status der Betroffenen waren die mit dem Thema oftmals verbundenen Brennpunkte, wie die Klärung von Namensfragen, das Auftreten von Scheinehen sowie die Konfrontation mit unechten oder gefälschten Ausweispapieren oder sonstigen Dokumenten, Schwerpunkte seines Vortrags.
Mit ihrem Beitrag „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2014 zum Thema Leihmutterschaft“ befasste sich Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago), Universität Passau, nicht nur intensiv und kritisch mit der Argumentation des BGH, sondern zeigte auch die Konsequenzen der Entscheidung für die aktuelle Rechtslage in Deutschland sowie einige weiterhin offene Fragen auf.
Andreas Rauhmeier, M.A., VAR, Standesamt Landshut, referierte über „Aktuelle Problemstellungen bei Geburtsbeurkundungen mit Auslandsbezug“. Auf der Basis einschlägiger Kommentar- und Fachliteratur sowie unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zeigte der Referent praxistaugliche Herangehensweisen auf, die eine sowohl rechtssichere als auch zügige Fallbearbeitung ermöglichen sollen, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuell hohen Zahlen an Flüchtlingen.
In seinem Vortrag „Ausländerrechtliche Aspekte beim Umgang mit Flüchtlingen“ stellte Dr. Bernhard Mitko, Referatsleiter für Umwelt, Verbraucherschutz, Ordnung und Recht, Stadt Amberg, die ausländerrechtlichen Grundlagen, insbesondere die verschiedenen Rechtsgrundlagen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung für die möglichen ausländerrechtlichen Auswirkungen der Amtshandlungen des Standesamtes zu sensibilisieren.
Über „Rechtliche Herausforderungen für die Standesbeamten bei Kirchenaustrittserklärungen“ referierte Reinhold Vogt, VD, Standesamt Nürnberg. Anhand von Beispielen aus der Praxis behandelte der Referent die allgemeinen Grundsätze, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen, sowie die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bei Kirchenaustritten von Kindern und Betreuten.
Mit ihrem Vortrag „Das neue Melderecht und seine landesrechtliche Umsetzung in Bayern“ gab die Referentin Gabriele Rockinger, RRin, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, einen Überblick über die neuen Regelungen des am 1. November 2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetzes. und wies zudem auf die ergänzenden Regelungen in den verschiedenen Übermittlungsverordnungen im Bundes- und Landesrecht hin.
Einen weiteren Höhepunkt stellte der Vortrag von Walter Königbauer, RD, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, mit dem Titel „Personenstandsrechtlich relevante Aspekte des Staatsangehörigkeitsrechts“ dar. Der Referent verschaffte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunächst einen Überblick über die Grundsätze des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sowie über die geltenden und früheren Erwerbs- und Verlusttatbestände. Im weiteren Verlauf befasste sich der Referent basierend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit neueren Entscheidungen aus Deutschland zur Rechtsprechung im internationalen Namensrecht.
In der Verbandsversammlung stand die Wahl des Vorstands auf der Tagesordnung. Nach Entlastung des Vorstands für die Verbandsjahre 2013 und 2014 wurden 1. Vorsitzender Klaus Holub, zuletzt Leiter der Abteilung Personenstandswesen und Staatsangehörigkeitsrecht der Landeshauptstadt München, 2. Vorsitzende Dagmar Heckel, Leiterin des Standesamtes Nürnberg, und der Schriftführer Manfred Balanowski, Leiter des Standesamtes Regensburg, für weitere vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Walter Großmann, ehemals Leiter des Standesamtes Aschaffenburg, beendete seine Tätigkeit als Kassenverwalter. Als Nachfolger wurde Fachberater Gerold Haas, Leiter des Standesamtes Passau, gewählt. Als Rechnungsprüfer für ein weiteres Jahr bestätigt bzw. für 2016 bzw. 2016/2017 neugewählt wurden Reinhold Vogt, ehemals Leiter des Standesamtes Nürnberg, Wolfgang Lebe, Leiter des Standesamtes Amberg, sowie Mathias Müller, Leiter des Standesamtes Kaufbeuren.
Nach Abschluss der Wahlen informierte der 1. Vorsitzende die Verbandsversammlung über die vom Vorstand beschlossene Mitgliedsbeitragserhöhung ab 01. Januar 2016. Satzungsgemäß gab er der Verbandsversammlung die nach Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gestaffelten Jahresbeiträge bekannt. Er wies außerdem darauf hin, dass für Nichtmitglieder wie bisher für den Besuch einer Dienstbesprechung oder sonstigen Schulungsveranstaltung ein Betrag von 50 € pro Person erhoben wird.
Als Highlight ernannte der 1. Vorsitzende den ehemaligen Kassenverwalter und Fachberater, Walter Großmann, vormals Leiter des Standesamtes Aschaffenburg, Fachberater Georg Schmeißer, Leiter des Standesamtes Erlangen, sowie Alfred Hornauer, ehemals Leiter des Standesamtes Augsburg, der seine Tätigkeit als Medienbeauftragter des Fachverbandes beendete, in dankbarer Anerkennung ihrer großen Verdienste zu Ehrenmitgliedern.
Für sein Lebenswerk und seinen unermüdlichen Einsatz für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten wurde zudem auch Prof. em. Dr. Dr.h.c.mult Dieter Henrich vom 1. Vorsitzenden Klaus Holub geehrt.
Die Gelegenheit für inoffiziellen Austausch und Vernetzung der Teilnehmer schaffte ein geselliger Abend mit „Oberpfälzer Sichtweisen mit Toni Lauerer und Bäff“ in der Tagungshalle des Congress Centrum (ACC) in Amberg.
Alle Vorträge der Tagung werden wieder in der legendären „blauen Broschüre“ veröffentlicht, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Fertigstellung zugehen wird.