Satzung und Mitgliedsbeitrag
Satzung:
Die Satzung des Fachverbandes enthält u.a. dessen Zweck, Namen und Sitz sowie Bestimmungen über die Mitgliedschaft, Organe des Verbandes und deren Aufgaben. Die Satzung wurde zuletzt mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. Mai 2022 geändert.
Hinweis für unsere Mitglieder:
Gemäß § 13 Nr. 1 Satz 1 der Satzung des Verbandes soll die Verbandsversammlung alle zwei Jahre stattfinden. Die letzte Verbandsversammlung fand im April 2024 im Zusammenhang mit der Fachtagung in Straubing statt. Die nächste Verbandsversammlung mit Wahlen ist im Rahmen der Fachtagung 2026 geplant.
Mitgliedsbeitrag:
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: