Satzung und Mitgliedsbeitrag


Satzung:

Die Satzung des Fachverbandes enthält u.a. dessen Zweck, Namen und Sitz sowie Bestimmungen über die Mitgliedschaft, Organe des Verbandes und deren Aufgaben. Die Satzung wurde zuletzt mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. Mai 2022 geändert.

 

Satzung vom 10. Mai 2022

 

Hinweis für unsere Mitglieder:

Gemäß § 13 Nr. 1 Satz 1 der Satzung des Verbandes soll die Verbandsversammlung alle zwei Jahre stattfinden. Auf Grund der Corona-Pandemie musste die für April 2021 geplante Fachtagung mit Verbandsversammlung verschoben werden und fand im Mai 2022 im Zusammenhang mit der Fachtagung in Coburg statt. Die nächste Verbandsversammlung ist im Rahmen der Fachtagung 2024 geplant.

 

Mitgliedsbeitrag:

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

 

Mitgliedsbeiträge 2024

Informationen zu den Jahresmitgliedsbeiträgen ab 2016