Seminare


Das Personenstandsrecht stellt eine spezielle Gesetzesmaterie dar, die das Bürgerliche Recht mit dem besonderen Verwaltungsrecht verknüpft. Die Tätigkeit der in den Standesämtern tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfordert deshalb umfangreiche Kenntnisse im Personenstandsrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten. Fehlerfreie personenstandsrechtliche Beurkundungen sind nur unter der Voraussetzung der ständigen Fortbildung möglich. In Nr. 2.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 2 PStG heißt es dazu wörtlich:

 

„Der Standesbeamte soll sich ständig über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens-, und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen und interlokalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft unterrichten und regelmäßig Fortbildungslehrgänge besuchen.“

 

In der bayerischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird in § 3 die Verpflichtung zur Fortbildung nicht nur konkretisiert, sondern mit dem verpflichtenden Widerruf der Bestellung zur/zum Standesbeamtin/en sanktioniert, sofern diese/r während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht im erforderlichen Maß an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat.

 

Entsprechende Fortbildungsangebote werden u.a. durch die Akademie für Personenstandswesen und die Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen (siehe unten) sowie durch den Fachverband im Rahmen von Dienstbesprechungen und Fachtagungen bereitgestellt.


Die Akademie für Personenstandswesen des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) in Bad Salzschlirf bietet ein breites Angebot an Seminaren für Standesbeamte, Aufsichtsbeamte sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an.

 

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Die Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) in Bad Salzschlirf bietet ein breites Angebot an Seminaren für die Beschäftigen in den Melde- und Bürgerämtern, den Staatsangehörigkeits-, Namenänderungs-, Ausländerbehörden und Jugendämtern an.

 

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Die Verwendung der Logos der beiden Akademien erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS).