Der Fachverband stellt sich vor


Der 1948 wieder gegründete Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Aufgabe die Aus- und Fortbildung sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches der Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie der im Personenstandswesen tätigen Dienstkräfte ist. Hierzu veranstaltet er im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden Fachtagungen, Dienstbesprechungen und weitere Schulungen.

 

Der Verband verfolgt weder gewerkschaftsähnliche noch politische Ziele. Der Vorstand und die Fachberaterinnen und Fachberater sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Mitglieder sind in der Regel die bayerischen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die einen eigenen Standesamtsbezirk bilden, einschließlich der kreisfreien Städte und alle Landkreise in Bayern als untere  Aufsichtsbehörden der Standesämter.

 

 

 

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration führt der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. im Frühjahr und Herbst jeden Jahres Dienstbesprechungen für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten und die im Personenstandswesen tätigen Dienstkräfte durch. Dabei werden anhand von eigens erstellten Aufgaben schwierige Probleme in der täglichen Beurkundungstätigkeit, die aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften besprochen. Im Frühjahr und Herbst 2018 besuchten in 182 Dienstbesprechungen 6.727 Teilnehmer die eintägigen Fortbildungsveranstaltungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Im zweijährigen Abstand hält der Fachverband in wechselnden Orten in Bayern anstelle der Frühjahrs-Dienstbesprechungen dreitägige Fachtagungen zum Personenstandswesen ab. In Referaten befassen sich Professoren, Richter, Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden, Kollegen ausländischer Standesamtsverbände und Fachberaterinnen und Fachberater mit den neuesten Änderungen im Personenstands-, Namens-, Beurkundungs- und Familienrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Für Mitglieder ist die Teilnahme an den Vorträgen kostenfrei. Die Teilnehmer erhalten außerdem im Nachgang zur Tagung die Vorträge in gebundener Form, die sogenannten, weit über die bayerischen Grenzen hinaus bekannten „Weiß-Blauen Broschüren“.

 

Seit 2001 wird vom Fachverband zusätzlich eine Broschüre aufgelegt, die die Themen der Frühjahrs- und Herbst-Dienstbesprechungen eines mehrjährigen Zeitraumes zusammenfasst und dokumentiert. Diese in Deutschland einmalige Publikation eines Fachverbandes stellt mit ihren rechtlich fundierten, praxisnahen Lösungshinweisen einen Spiegel der standesamtlichen Tätigkeit der vergangenen Jahre dar. Sie dient als wichtige Handreichung für die standesamtliche Praxis.

 

Der bayerische Fachverband bietet regelmäßig nach Abschluss der Kommunalwahlen Schulungen für neu gewählte Bürgermeister an, die in Bayern die Funktion als Eheschließungsstandesbeamte wahrnehmen. Auch viele bereits seit längerem im Amt befindliche Bürgermeister nutzen diesen Service zum Auffrischen ihrer erworbenen Kenntnisse. Im Rahmen der Schulungen nach der Kommunalwahl 2020 konnten trotz der Einschränkungen durch die damalige Corona-Pandemie bayernweit 1.173 Oberbürgermeister und Bürgermeister geschult werden.

 

Apropos Corona: Während der Zeit der Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 musste der Schulungsbetrieb zwar weitgehend eingestellt werden. Als Kompensation dafür informierte jedoch das bayerische Fachverbands-Blattl während dieser Zeit in insgesamt fünf Ausgaben über aktuellste Rechtsprechung, geplante Gesetzesänderungen und weitere interessante personenstandsrechtliche Themen.

 

Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben oder Änderungen von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Personenstandsrechts und artverwandten Gebieten bieten immer wieder Gelegenheit, die Fachkompetenz und praktische Erfahrung der Fachberaterinnen und Fachberater in die jeweiligen Entwürfe einfließen zu lassen.

 

Die Fachberaterinnen und Fachberater stehen für Anfragen mit ihrem qualifizierten Wissen zur Verfügung und unterstützen mit ihrer Tätigkeit auch die Aufsichtsbehörden. Durch ihre Beratung können anstehende Fachfragen meist zeitnah und ohne gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden.

 

Im Internet unterhält der Fachverband eine eigene Homepage (www.standesbeamte.bayern bzw. www.standesbeamte-bayern.de). Diese ist die erste Adresse im Web für aktuelle Informationen über neueste Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, Skripten und Hinweise auf fachspezifische andere Veröffentlichungen.

 

Der Fachverband ist Mitglied im Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V., der in Bad Salzschlirf (Landkreis Fulda, Hessen) zentral für ganz Deutschland die Akademie für Personenstandswesen sowie die Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen unterhält. Die Akademien bieten ganzjährig Seminare für die Aus- und Fortbildung der Standesbeamten, Aufsichtsbeamten und Sachbearbeiter sowie für Beschäftigte in den Melde- und Bürgerämtern, den Staatsangehörigkeits-, Namensänderungs- und  Ausländerbehörden  an.  Der  Besuch  eines  zweiwöchigen

 

Grundseminars mit anschließend erfolgreich abgelegter Prüfung und die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsseminaren sind in Bayern vorgeschrieben und zwingende Voraussetzung für die Bestellung und den Erhalt der Bestellung zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten.

 

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Privatisierung staatlicher Aufgaben angestrebt. Bei der Aus- und Fortbildung der im Personenstandswesen beschäftigten Mitarbeiter ist das „Outsourcen“ durch das Wirken des bayerischen Fachverbandes schon seit mehr als sieben Jahrzehnten Realität. Ein führender Politiker hat dazu im Rahmen der 75-Jahr-Feier des Bundesverbandes treffend formuliert: „Gäbe es den Bundesverband und seine Landesverbände nicht, sie müssten schleunigst erfunden werden.“

 

 

Im Jahr 2023 konnte der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. sein fünfundsiebzigjähriges Bestehen nach seiner Wiedergründung am 8. Februar 1948 begehen.

 

 

Einen kurzen geschichtlichen Rückblick

zu diesem Jubiläum finden Sie hier.

 

Auch in Zukunft werden sowohl Gesetzgebung wie Rechtsprechung, aber auch der gesellschaftliche und technische Wandel, Flucht, globale Migrationsbewegungen sowie die Digitalisierung der Arbeitswelt für tiefgreifende Veränderungen im Bereich des Personenstandswesens sorgen. Gesetzesvorhaben zum neuen deutschen Namensrecht, das Selbstbestimmungsgesetz zum Geschlecht, die Registermodernisierung, die Einführung von sog. „Verantwortungsgemeinschaften“ oder auch Überlegungen zur Reform des Internationalen Privatrechts oder des Abstammungsrechts werden dafür sorgen, dass den Standesämtern die Arbeit nicht ausgehen wird. Dazu werden auch künftig intensive Schulungen der Standesbeamten, der weiteren in den Standesämtern tätigen Dienstkräfte sowie der Aufsichtsbehörden nötig sein, um für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet zu sein.

 

Wir im Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. nehmen diese Herausforderung an und freuen uns auf weitere fünfundsiebzig spannende Jahre!