Tagungsticker 09.05.2022

Herzlich Willkommen beim Tagungsticker am Montag, 09.05.2022

 

Personenstandswesen im Wandel – Namensrecht, Geschlechteridentität, Privatscheidungen, Registermodernisierung, elektronische Sammelakte und vieles mehr fordern die Standesbeamtinnen und Standesbeamten heraus

 

Über 300 Standesbeamtinnen und Standesbeamte und politische Prominenz treffen sich zur 57. Fachtagung Personenstandswesen und der Verbandsversammlung 2022 des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.

 

Der Vorsitzende Mathias Müller eröffnet am Montagnachmittag die Veranstaltung und heißt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Fachtagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. im Kongresshaus Rosengarten in Coburg herzlich willkommen.

 

Hans-Herbert Hartan, Zweiter Bürgermeister der Stadt Coburg, freut sich als „Hausherr“, die Versammlung in der Residenz- und Vestestadt begrüßen zu dürfen. Er vertritt dabei den erkrankten Oberbürgermeister Dominik Sauerteig. Wir wünschen an dieser Stelle gute Besserung! Er referiert über die Bedeutung und die Entwicklung des Personenstandsrechts und merkt an, dass gerade im Personenstandsrecht der Grundsatz gilt „Nichts ist beständiger als der Wandel“.

 

Staatsminister Joachim Herrmann, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, heißt die bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die zahlreichen Gäste aus den Landesverbänden anderer Bundesländer sowie aus dem Ausland ebenfalls herzlich willkommen. Im Hinblick auf die Pandemiesituation betont er ausdrücklich, dass die Standesämter systemrelevant sind. Der Staatsminister bedankt sich für die Leistungen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in dieser schwierigen Zeit, die eben oftmals nicht im Homeoffice erledigt werden konnten. In seinem Grußwort behandelt er die brisanten fachlichen Brennpunkte der standesamtlichen Praxis, die auch die Themen der diesjährigen Fachtagung bilden. Er geht insbesondere auch auf die geplanten Änderungen im Namensrecht ein, da sich das derzeitige als unflexibel herausstellt. Eine entsprechende Reform und Modernisierung wurde vom Bundesjustizministerium für diese Legislaturperiode angekündigt. Bezüglich der Digitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes weist er ausdrücklich auf das Umsetzungsdatum zum 31.12.2022 hin, ist aber im Hinblick auf die bayerischen Landes- und Kommunalverwaltungen überzeugt: „Wir schaffen das.“ Auch die Einführung einer ID-Nummer in verschiedenen Registern wird die Standesämter im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes beschäftigen. Er betont ausdrücklich die große Verantwortung zum sensiblen Umgang mit den persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger.

 

Matthias Hettich, Richter am VGH Mannheim, gibt Einblicke in die Tätigkeit der „Arbeitsgruppe Namensrecht“ welche im Februar 2020 ein Eckpunktepapier zur Reform des Namensrechts an die zuständigen Bundesministerien übergeben hat (mehr…).