Tagungsticker 08.05.2017

Vorsitzender Klaus Holub eröffnet die 55. Fachtagung Personenstandswesen und Verbandsversammlung 2017

Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel: Andere Rechtsordnungen und fremde Kulturkreise stellen neue Herausforderungen dar

Staatssekretär Gerhard Eck lobt Fachverband als Garant für einen hohen Ausbildungsstand der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten

 

Der 1. Vorsitzende Klaus Holub eröffnete am Montagnachmittag die Veranstaltung und hieß alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur 55. Fachtagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. herzlich willkommen.

 

Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel begrüßt ebenfalls alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In seinem Grußwort weist er auf die reiche und abwechslungsreiche Geschichte sowie auf das rasante Wachstum seiner jungen Großstadt hin und erinnert an die herausragende Stellung Ingolstadts in Wirtschaft und Sport mit seinen zahlreichen Aushängeschildern.

Die hohe Auslastung an Personenstandsfällen und hier insbesondere die Flüchtlingsproblematik stellen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ingolstadt regelmäßig vor große Herausforderungen. Er weist deshalb auf die Notwendigkeit hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern vor allem im internationalen Bereich sehr gut ausgebildet sein müssen. Er stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Standesbeamtinnen und Standesbeamten wesentlich zum positiven Erscheinungsbildung einer Kommune beitragen.

 

Nach dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Ingolstadt bekundete auch Staatssekretär Gerhard Eck seine Freude, wieder bei der Fachtagung der bayerischen Standesbeamten und Standesbeamten dabei sein zu dürfen.

In seiner Ansprache weist er auf die weite Themenvielfalt der Fachtagung hin, mit der das Standesamt in seiner täglichen Praxis umgehen muss. Sachverhalte mit internationaler Berührung, Fälle mit Flüchtlingsbeteiligung mit und ohne geklärter Identität der Betroffenen und Kinderehen sind aus dem Standesamt nicht mehr weg zu denken.

Staatssekretär Gerhard Eck hält es deshalb für sehr wichtig, dass sich die Standesbeamtinnen und Standesbeamten regelmäßig fortbilden. Er lobt deshalb den bayerischen Fachverband mit seinen kompetenten Fachberatern und Fachberaterinnen als Garant für einen hohen Ausbildungsstand der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten.

Er gibt einen kurzen Überblick über die künftigen Änderungen und Neuerungen im Personenstandswesen, das sich nach wie vor im Wandel befindet, und appelliert an die Versammlung, am Ball und neugierig zu bleiben.

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Die rechtliche Beurteilung von Kinderehen in Deutschland
Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg

 

Über die Behandlung von Kinderehen ist in den letzten Monaten sowohl in den Medien als auch in der juristischen Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert worden.

 

Am 5. April dieses Jahres hat die Bunderegierung beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen zu verabschieden.

Danach soll für Ehen, die in Deutschland geschlossen werden, das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos von 16 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.

Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, sollen grundsätzlich automatisch unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt ist.

 

Ist einer der Ehegatten in diesem Zeitpunkt zwar 16, aber noch keine 18 Jahre alt, soll die Ehe durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden, wobei hiervon nur in besonderen Härtefällen abgesehen werden kann.

 

Der Vortrag von Prof. Dr. Tobias Helms stellt den Gesetzentwurf vor und unterzieht ihn einer kritischen Analyse.