Schulungen für neu gewählte (Ober-)Bürgermeister/innen


Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre (Ober-)Bürgermeister/innen und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister/innen ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten/innen bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen für „Vollstandesbeamte/innen“ nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte/innen auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Die zu Eheschließungsstandesbeamten/innen bestellten (Ober-)Bürgermeister/innen sollen nach dieser Vorschrift eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. bietet im Auftrag des BayStMI für die 2026 neu gewählten (Ober-)Bürgermeister/innen im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2026 diese personenstandsrechtliche Kurzschulungen an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den nachstehenden Links:

Wichtige Hinweise:

Bitte wenden Sie sich im Fall von Fragen zu den Schulungen direkt an die jeweiligen unteren Aufsichtsbehörden.

Der Anmeldeschluss wurde gemäß E-Mail der Regierung von Mittelfranken vom 12.05.2026 bis Ende Mai 2026 verlängert!

Auf Grund geringer Teilnehmerzahlen mussten kurzfristig einzelne Schulungstermine gestrichen bzw. zusammengelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in der oben verlinkten Übersicht der Schulungsorte und Termine oder bei Bedarf bei der jeweils zuständigen unteren Standesamtsaufsicht.