Tagungsticker 04.05.2026

Herzlich Willkommen beim Tagungsticker am Montag, 04.05.2026

 

Personenstandswesen im Wandel – Namensrecht, neues Abstammungsrecht und Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und vieles mehr fordern die Standesbeamtinnen und Standesbeamten heraus

 

Über 400 Standesbeamtinnen und Standesbeamte und politische Prominenz treffen sich zur 59. Fachtagung Personenstandswesen und der Verbandsversammlung 2024 des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.

 

Der Vorsitzende Mathias Müller eröffnet am Montagnachmittag die Veranstaltung und heißt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Fachtagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. in der Inselhalle in Lindau (Bodensee) herzlich willkommen und gibt einen Überblick über die Vorträge der kommenden Tage.

 

Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons, freut sich als „Hausherrin“, die Versammlung in der Stadt Lindau (Bodensee) begrüßen zu dürfen. Sie betont die Wichtigkeit der Aufgaben der Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Sie gibt einen Überblick über die Fallzahlen des Standesamts Lindau (Bodensee) sowie den Trauorten in Lindau (Bodensee), die von Gästen aus ganz Deutschland, aber auch Österreich und der Schweiz in Anspruch genommen werden. Sie wünscht den Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine interessante Veranstaltung.

 

 

Ministerialrätin Corinna Eberl, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, vertritt den Staatssekretär Sandro Kirchner, der leider kurzfristig verhindert war, und übermittelt seine Grüße. Das Thema „digitale Transformation“ macht auch vor dem Standesamt nicht halt. Im Standesamt ist das „Once only“-Prinzip bereits größtenteils umgesetzt, allerdings ist hierfür die Digitalisierung der noch vorhandenen Personenstandsbücher erforderlich. Für die hierbei gezeigten Anstrengungen bedankt sie sich bei den Anwesenden.

 

Hans Schmidt früher Standesamt Menden (Sauerland) referiert zu dem 150jährigen Jubiläum staatlichen Personenstandswesens in Deutschland über Highlights aus 150 Jahren Personenstands-, Ehe- und Namensrecht. Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung wurde am 06.02.1875 beschlossen und trat am 01.01.1876 in Kraft. Es verlagerte die bisher bei den Kirchen geführten Matrikel zu den staatlicher Registerführung. Er zeigt die verschiedenen Entwicklungen des Personenstandsgesetz sowie der namensrechtlichen Bestimmungen von 1876 bis zur heutigen Zeit auf.