Hinweise zu den Dienstbesprechungen
Bitte beachten Sie für die Dienstbesprechungen im Herbst 2024 die nachfolgenden Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (über die Regierung von Mittelfranken und die unteren Aufsichtsbehörden verteilt mit E-Mail vom 24.07.2024):
IMS vom 22.07.2024, StMI-A3-2002-3-41
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten, die nachfolgenden Informationen zur Dienstbesprechung für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Standesämter im Herbst 2024 an die unteren Aufsichtsbehörden und die Standesämter weiterzuleiten.
Die Dienstbesprechung findet nach dem in der Anlage aufgeführten Zeitplan statt. [Anmerkung der Redaktion: Siehe die Links zu den Dienstbesprechungen in den jeweiligen Regierungsbezirken auf vorstehender Internetseite des Fachverbandes].
Für die Durchführung wird auf die Bekanntmachung vom 05.09.1978 (StAnz. Nr. 38) Bezug genommen. Die Aufsichtsbehörden werden gebeten, die Fachberater bei der Durchführung der Dienstbesprechung zu unterstützen sowie darauf zu achten, dass sämtliche Standesbeamte an der Dienstbesprechung teilnehmen. An der Teilnahme verhinderte Standesbeamte können die Veranstaltung einer benachbarten Kreisverwaltungsbehörde besuchen. Es wird gebeten, in Absprache mit den schulenden Fachberatern für einen geeigneten Unterrichtsraum mit entsprechender technischer Ausstattung (Beamer, Leinwand, Flipchart) Sorge zu tragen.
Da die Termine nicht mehr im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, bitten wir darauf zu achten, ggf. auch andere Stellen in der Behörde zu unterrichten.
Der Aufgabentext wird rechtzeitig vor den Dienstbesprechungen ebenfalls per E-Mail über die unteren Aufsichtsbehörden an die Standesämter übermittelt.
Kurzfristige Terminverschiebungen können auf der Homepage des Fachverbandes der bayer. Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. veröffentlicht (www.standesbeamte-bayern.de) entnommen werden.
Thema:
Das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Mitzubringende Unterlagen (jeweils in aktueller Fassung):
- Personenstandsgesetz (PStG),
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV),
- Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG),
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG),
- Verordnung über das zentrale elektronische Personenstandsregister (ZEPRV),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV),
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB),
- Kostengesetz (KG) und
- Kostenverzeichnis, Lfd. Nr. 2.II.8/.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kollmannsberger
Regierungsrat
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Bayer. Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München