Satzung und Mitgliedsbeitrag


 

Satzung

Die Satzung des Fachverbandes enthält u.a. dessen Zweck, Namen und Sitz sowie Bestimmungen über die Mitgliedschaft, Organe des Verbandes und deren Aufgaben. Die Satzung wurde zuletzt mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. Mai 2022 geändert.

 

Satzung vom 10. Mai 2022

 

 

Hinweis für unsere Mitglieder

Gemäß § 13 Nr. 1 Satz 1 der Satzung des Verbandes soll die Verbandsversammlung alle zwei Jahre stattfinden. Die letzte Verbandsversammlung mit Neuwahlen fand im Mai 2026 im Zusammenhang mit der Fachtagung in Lindau (Bodensee) statt. Die nächste Verbandsversammlung ist im Rahmen der Fachtagung 2028 geplant.

 

 

Mitgliedsbeitrag

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

 

Mitgliedsbeiträge 2026

Informationen zu den Jahresmitgliedsbeiträgen ab 2027