Schulungen für neu gewählte (Ober-)Bürgermeister/innen


Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre (Ober-)Bürgermeister/innen und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister/innen ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten/innen bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen für „Vollstandesbeamte/innen“ nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte/innen auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Die zu Eheschließungsstandesbeamten/innen bestellten (Ober-)Bürgermeister/innen sollen nach dieser Vorschrift eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Der Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. bietet im Auftrag des BayStMI für die 2026 neu gewählten (Ober-)Bürgermeister/innen im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2026 diese personenstandsrechtliche Kurzschulungen an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den nachstehenden Links:

Wichtige Hinweise:

Bitte wenden Sie sich im Fall von Fragen zu den Schulungen direkt an die jeweiligen unteren Aufsichtsbehörden.

Der Anmeldeschluss wurde gemäß E-Mail der Regierung von Mittelfranken vom 12.05.2026 bis Ende Mai 2026 verlängert!