Grüß Gott und herzlich willkommen auf der Homepage der bayerischen Standesbeamten!
- Aktuelles für die standesamtliche Praxis
- Fortbildung
- Dienstbesprechungen
- Vorträge zu aktuellen Themen
- Infos, Skripte und weiterführende Links
- Fachtagungen
- Kontakte
Die Homepage der bayerischen Standesbeamten präsentiert sich in einem neuen Layout. Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, die Informationen übersichtlicher anzubieten und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Anregungen bzw. Verbesserungswünsche können Sie uns gerne im Feedback mitteilen.
Ihr Klaus Holub, 1. Vorsitzender
Vorankündigung
Fachtagung 2011 in Aschaffenburg!
Topaktuell
Bayerisches Landesfachkonzept zur Einrichtung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) vom 29.3.2010 ist im Bundesanzeiger Nr. 57a vom 15.04.2010 veröffentlicht worden und tritt am 1. August 2010 in Kraft.
Infos Bayerisches Staatsministerium des Innern zum Personenstandsrecht (z.B. Eheschließungsorte)
Mitgliedsbeitrag für 2010
AGLPartG (Bayern) vom 7. Juli 2009 (GVBl 2009, S. 261)
Heiraten in Bayern
Aktueller Surftipp
Neue Homepage des Fachverbandes der Österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
standesamtauskunft.de
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Internetseite www.standesamtauskunft.de um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt. Es handelt sich vielmehr um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Betreibers.
Wer über Google oder eine andere Suchmaschine auf der Website standesamtauskunft.de der Firma InterTimer GmbH landet, muss schon tiefer in den Geldbeutel greifen. So beträgt die Servicegebühr für die Bestellung einer Geburtsurkunde z.B. 29,00 €. Im Vergleich dazu beträgt die amtliche Gebühr in Bayern nur 10,00 €.
Manchen Bürgern, die rasch eine Urkunde benötigen, scheint dies leider nicht bekannt zu sein. Viele Standesämter bieten zudem auf ihren Internetseiten ebenfalls einen komfortablen Online-Bestellservice für Urkunden an.











