Für jeden Regierungsbezirk wird ein Beauftragter aus dem Kreis der aktiv im Dienst tätigen Fachberater und Fachberaterinnen berufen.
Vorstand und Beauftragte der Regierungsbezirke bilden den erweiterten Vorstand des Fachverbandes (§ 8 der Satzung)
Für jeden Regierungsbezirk wird ein Beauftragter aus dem Kreis der aktiv im Dienst tätigen Fachberater und Fachberaterinnen berufen.
Vorstand und Beauftragte der Regierungsbezirke bilden den erweiterten Vorstand des Fachverbandes (§ 8 der Satzung)